Einzelbewilligung für Risikospiele
Erhöhtes Risiko wird vor jedem betroffenen Spiel konkret beurteilt. Wo mehr Sicherheit nötig ist, gibt es strengere Auflagen.
Kantonale Abstimmung · 27. September 2026
Fangewalt muss wirksam bekämpft werden. Der Gegenentwurf schafft dafür gezielte und verhältnismässige Lösungen. Die Initiative belastet hingegen alle – ohne die entscheidenden Probleme zu lösen.
Wir empfehlen
Der Kantonsrat sagt mit 112 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung Ja zum Gegenentwurf.
Der Unterschied zählt
Wer Gewalt ausübt und rund um Sportveranstaltungen Straftaten begeht, soll die Konsequenzen tragen. Aber der überwiegende Grossteil friedlicher Fans darf nicht pauschal unter Generalverdacht geraten. Deshalb setzt der Gegenentwurf auf gezielte und verhältnismässige Lösungen statt auf Kollektivstrafen, die auch Unbeteiligte treffen.

Darum der Gegenentwurf
Der Gegenentwurf verschärft die bestehenden Regeln dort, wo es sinnvoll ist – und bewahrt den Spielraum für angemessene Lösungen im Einzelfall.
Die wichtigste Neuerung der Initiative wäre eine zwingende, nicht auswertbare ID-Kontrolle für sämtliche Stadionbesuchenden. Die Erfahrung zeigt jedoch: Ausschreitungen im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen finden weniger im Stadion, sondern mehr ausserhalb statt. Der Gegenentwurf setzt deshalb zielgerichteter bei Risikospielen, Fanrouten, Einlass und An- und Rückreise an.
Die Initiative erlaubt weder die Speicherung noch den Austausch der bei der ID-Kontrolle erhobenen Daten. Eine isolierte Luzerner ID-Kontrolle verursacht damit Aufwand und Verzögerungen, ohne schweizweit auf die nötigen Daten zugreifen zu können. Damit fehlen den Strafverfolgungsbehörden die notwendigen Möglichkeiten, um eine Person nach einer Straftat gezielt zu identifizieren und zur Verantwortung zu ziehen.
Spiele mit erhöhtem Risiko brauchen neu eine Einzelbewilligung – so will es der Gegenentwurf von Regierung und Kantonsrat. Für die übrigen Spiele genügt eine Rahmenbewilligung pro Meisterschaftsrunde. So lassen sich Auflagen am konkreten Risiko ausrichten, statt friedliche Fans pauschal zu belasten.
Der Gegenentwurf verpflichtet den FCL zu aktiver Koordination, Videoüberwachung des Publikumsbereichs, erforderlichen und zumutbaren baulichen Massnahmen, abgestimmten Reisekonzepten und weiterer Prävention. Vieles davon setzt der FCL bereits heute um: Er trägt schweizweit den höchsten Anteil an den Polizeikosten, engagiert sich in der Fanarbeit und Cluballianz und finanziert konkrete Sicherheitsmassnahmen im Stadion und im öffentlichen Raum. Der Gegenentwurf verankert diese gelebte Praxis nun verbindlich im Polizeigesetz.
Vor jedem Spiel ist ein mit dem Gastklub abgestimmtes Konzept für die sichere An- und Rückreise nötig. Dieses muss insbesondere Massnahmen zum Schutz von Familien und Kindern enthalten.
Bei Risikospielen soll die Luzerner Polizei Fanmärsche und den Stadioneinlass gemäss Gegenentwurf mit mobilen oder stationären Kameras überwachen. Dadurch kann sie schneller reagieren und Straftaten gezielter verfolgen. Die Regeln des kantonalen Videoüberwachungsgesetzes und des Datenschutzes bleiben anwendbar.
Starre automatische Sanktionen, wie sie die Initiative fordert, können den Einzelfall und die Verhältnismässigkeit ausblenden. Der Gegenentwurf entwickelt den bewährten Luzerner Weg und das nationale Kaskadenmodell der Kantone weiter, lässt aber weiterhin eine konkrete Risikobeurteilung zu.
Der Gegenentwurf knüpft an das Hooligan-Konkordat und bestehende schweizweite Instrumente an. Massnahmen, die national koordiniert werden müssten, werden nicht kantonal im Alleingang eingeführt.
Alle Fraktionen unterstützten den Gegenentwurf. Regierungsrat und Kantonsrat empfehlen den Stimmberechtigten, die Initiative abzulehnen und dem Gegenentwurf zuzustimmen.
Tritt der FCL für ein Cup- oder Vorbereitungsspiel bei einem kleineren Amateurverein an – etwa in Schötz, Gunzwil, Littau oder Perlen-Buchrain –, führen die starren Vorgaben der Initiative für den gastgebenden Verein zu zusätzlichen Kontrollen, erheblichem organisatorischem Aufwand und Kosten. Gerade Vereine in der Agglomeration und auf der Landschaft würden damit direkt belastet. Der Gegenentwurf setzt stattdessen auf risikobasierte Sicherheitsmassnahmen und Augenmass: Die Polizei entscheidet, was im konkreten Fall tatsächlich notwendig ist. Damit bleibt ein Spiel zwischen Gross- und Dorfverein das, was es sein soll: ein sportliches Highlight für die ganze Region, ohne unverhältnismässige Belastung für den kleinen Verein.
Bewährte Zusammenarbeit
Sicherheit entsteht durch Zusammenarbeit statt symbolische Kollektivstrafen.
Der «Luzerner Weg» verbindet schon heute Dialog, Prävention, klare polizeiliche Massnahmen und die Verantwortung der Clubs. Instrumente wie die Cluballianz, der Runde Tisch Fussball, die Fanarbeit und das Spotterwesen setzen auf Deeskalation und zeigen Wirkung: Trotz deutlich gestiegener Zuschauerzahlen an FCL-Spielen sind die polizeilichen Einsatzstunden rückläufig; zugleich sinkt die Zahl sogenannter roter Spiele und schwerwiegender Vorfälle.
Der Gegenentwurf stärkt diesen bewährten Weg und verankert ihn verbindlich im Polizeigesetz. So schaffen wir klare Regeln für Clubs, Fans und Behörden: konsequent gegen Gewalt, aber ohne unnötige und wirkungslose Kollektivstrafen für friedliche Fans.

Was ändert sich mit dem Gegenentwurf konkret?
Erhöhtes Risiko wird vor jedem betroffenen Spiel konkret beurteilt. Wo mehr Sicherheit nötig ist, gibt es strengere Auflagen.
Koordination, Prävention und Sicherheitsmassnahmen werden in die Bewilligungsauflagen integriert.
Mit dem Gastklub abgestimmte Konzepte schützen besonders Familien und Kinder.
Publikumsbereich, Fanmärsche und Einlass werden risikobasiert und gesetzeskonform überwacht.
Der Luzerner Weg aus Zusammenarbeit, Verantwortung und konsequenter Polizeiarbeit wird gestärkt.

Wirksamkeit vor Symbolik
Der direkte Vergleich
Ein Teil der Initiative (automatische Geisterspiele, personalisierte Tickets) wurde bereits für ungültig erklärt. Mehrere Forderungen kollidierten mit höherrangigem Recht. Nachfolgend die verbleibenden Forderungen im direkten Vergleich.
Gezielter durchgreifen
Wo ist der Gegenentwurf strenger als die Initiative – und weshalb ist das wirksamer?
Der Gegenentwurf verpflichtet den Klub, den gesamten Publikumsbereich von der Öffnung bis zur Schliessung permanent mit Video zu überwachen. Die Initiative sieht demgegenüber die Videoaufzeichnung der ID-Kontrollen vor.
Straftaten werden besser dokumentiert und Täterinnen und Täter können gezielter aus der Anonymität geholt werden.
Bei Risikospielen überwacht die Polizei in der Regel Fanmärsche und den Stadioneinlass mit mobilen oder stationären Kameras. Eine gleich klare polizeiliche Kompetenz enthält die Initiative nicht.
Abweichende gewaltbereite Gruppen können erfasst, Einsätze rasch angepasst und Straftaten besser verfolgt werden.
Der Gegenentwurf verlangt aktive Koordination vor und nach Spielen, permanente Videoüberwachung, zumutbare bauliche Sicherheitsmassnahmen sowie ein abgestimmtes An- und Rückreisekonzept vor jedem Spiel.
Verantwortung ist im Voraus geklärt; Prävention wird verbindlich und Familien sowie Kinder werden ausdrücklich geschützt.
Jedes Spiel mit erhöhtem Sicherheitsrisiko muss separat bewilligt und konkret beurteilt werden. Die Initiative setzt stärker auf starre Vorgaben für sämtliche Besuchenden.
Auflagen können vor dem Spiel gezielt verschärft werden – dort, wo das Risiko tatsächlich besteht.
Der entscheidende Unterschied: Die Initiative ist vor allem gegenüber allen Stadionbesuchenden weitaus strenger. Der Gegenentwurf ist konsequenter bei Überwachung, Klubverantwortung und Täterverfolgung – also dort, wo kantonale Massnahmen unmittelbar wirken.
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Kurz erklärt
Bei der Initiative kreuzen Sie Nein an, beim Gegenentwurf Ja. Falls beide Vorlagen angenommen werden, wählen Sie in der Stichfrage den Gegenentwurf.
Nein. Der Gegenentwurf verschärft das Polizeigesetz gezielt, macht Auflagen verbindlicher und nimmt Klubs stärker in die Verantwortung.
Ohne die Möglichkeit zur Speicherung und zum Datenaustausch ist ihre Wirkung beschränkt. Zudem fanden die schweren Luzerner Vorfälle ausserhalb des Stadions statt. Die ID-Kontrolle würde trotzdem alle friedlichen Besucherinnen und Besucher betreffen, zu Mehraufwand für die Polizei führen und die Wartezeiten vor dem Stadioneingang stark verlängern.
Fussball- und Eishockeyspiele der obersten Männerligen, von denen ein erhöhtes Risiko für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Die Einzelheiten der Risikobeurteilung regelt der Regierungsrat.
Für die polizeiliche Videoüberwachung gilt weiterhin das Luzerner Gesetz über die Videoüberwachung. Der Einsatz muss gezielt, verhältnismässig und datenschutzkonform erfolgen.
Faktenbasis
Die sachlichen Aussagen zu den Vorlagen basieren auf dem offiziellen Abstimmungsbüchlein und den veröffentlichten Beschlüssen von Kantonsrat, Regierungsrat und Parteien.
Abstimmungsbüchlein öffnenBreit abgestützt
Das Komitee «Der Luzerner Weg» vereint Exponentinnen und Exponenten aus den Reihen von Grünen, SP, GLP, FDP und SVP. Gemeinsam stehen sie für einen wirksamen und verhältnismässigen Umgang mit Gewalt rund um Sportveranstaltungen.
Das Komitee steht allen offen: Auch Privatpersonen können den «Luzerner Weg» unterstützen und dem Komitee beitreten.
Kantonsrat und Gemeinderat · SVP, Hochdorf
ehemaliger SVP-Kantonsrat und ehemaliger Präsident der IG Sport
Kantonsrätin · Grüne, Luzern
Kantonsrätin · FDP, Büron
Präsident Fanarbeit
FDP-Kantonsrat · ehemaliger FCL-Präsident
Kantonsrätin · SP, Willisau
Kantonsrat · FDP, Vorstandsmitglied FCL
Kantonsrätin · GLP, Luzern
Kantonsrat und Gemeinderat · SP, Ebikon
ehem. Regierungsrätin und Vorsteherin Justiz- und Sicherheitsdepartement
FCL-Präsident
Medienmitteilung · 3. September 2026
Unter dem Titel «Wirksame Lösungen statt Scheinsicherheit» erläutert das überparteiliche Komitee, weshalb es die Fan-Gewalt-Initiative ablehnt und den wirksamen, verhältnismässigen Gegenentwurf unterstützt.
Medienmitteilung herunterladen (PDF, 110 KB)Im Gespräch
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Am 27. September
Bei der Initiative kreuzen Sie Nein an, beim Gegenentwurf Ja. In der Stichfrage wählen Sie den Gegenentwurf.